Handbuch Stammzellenrecht
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Der Praxisleitfaden zur Stammzellenforschung stellt die rechtlichen Forschungs- und Anwendungsmöglichkeiten zu den heute verfügbaren Stammzelltypen humanen, tierlichen und pflanzlichen Ursprungs dar. Zudem zeigt der Praxisleitfaden Entwicklungslinien für zukünftige Forschungsaktivitäten aus dem Stammzellebereich auf und ordnet diese auf Grundlage der heutigen Rechtslage ein. Der Praxisleitfaden zur Stammzellenforschung richtet sich in gleichem Maße an Naturwissenschaftler und Ärzte, Philosophen, Theologen und Juristen, die im Bereich der naturwissenschaftlich-medizinischen Stammzellenforschung oder im beratenden Bereich tätig sind. Dem Naturwissenschaftler und Mediziner soll dieser Leitfaden helfen, die juristischen Aspekte der Diskussion nachvollziehen zu können, dem Juristen soll der Leitfaden die naturwissenschaftlich-medizinischen Grundlagen der Stammzellenforschung erläutern und Argumente für das Mandantengespräch an die Hand geben. Darüber hinaus richtet sich dieser Praxisleitfaden unabhängig von der jeweiligen Ausbildung an diejenigen, die sich einen wissenschaftlichen Überblick über die im Bereich der Stammzellenforschung geführten Diskussionen verschaffen möchten. Schließlich wendet sich der Praxisleitfaden zur Stammzellenforschung auch an Lehrer der weiterführenden Schulen. Der Bedeutung der Stammzellen auf der naturwissenschaftlich-medizinischen und rechtlich-ethischen Seite steht auf der Seite Öffentlichkeit leider ein erhebliches Wissensdefizit vor allem um die Grundlagen dieser Diskussion entgegen. Daher ist die breite Öffentlichkeit kaum in der Lage, die Argumente der Stammzellendiskussion richtig zu verstehen und gegebenenfalls zur Grundlage für eigene Entscheidungen zu machen. Im gleichen Maße wie die breite Öffentlichkeit die Stammzellendiskussion nicht versteht, ist auch im Schulbereich eine mangelnde Beschäftigung mit diesem naturwissenschaftlich-medizinisch und gesellschaftspolitisch wichtigen Thema zu beklagen. Der Praxisleitfaden will dazu beitragen, die Zugangshürden zu diesem fachübergreifenden Gebiet auch im Schulbereich abzubauen.