Schriften zum Hamburger Hafenarbeiterstreik
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Das Gewohnheitsrecht, das unter patriarchalischen und genossenschaftlichen Verhältnissen für Abhängige akzeptabel war, ist unter kapitalistischen Verhältnissen für Arbeiter in hohem Grade ungünstig geworden. Die Prinzipien der formalen Rationalität verlangen arbeitsrechtliche Konsequenzen für die kapitalistischen Arbeitsorganisation. Gemeinschaftliche Verhältnissen unter gesellschaftlichen Bedingungen beibehalten zu wollen, führt zur ideologischen Verschleierung von Herrschaftsverhältnissen und damit zu deren Pseudolegitimierung „Unbestreitbar ist, daß Arbeiter das Recht haben, aus welcher Ursache, in welcher Absicht es auch sei, die Arbeit niederzulegen, daß sie kein förmliches Unrecht begehen, wenn und so lange sie nicht kontraktlich sich selbst gebunden haben. Aber die sittliche Frage ist damit keineswegs, wie manche wähnen, erledigt, das förmliche Unrecht kann sittlich gerechtfertigt oder wenigstens entschuldbar, das förmliche Recht kann sittlich schweres Unrecht sein — gerade daß wir in dem einen wie im anderen Sinne von Recht und Unrecht sprechen, ist die Quelle vieler Verwirrung.“