Schuldrecht Allgemeiner Teil
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Der Allgemeine Teil des Schuldrechts enthält die grundlegenden Regeln für sämtliche Schuldverhältnisse. Er umfasst insofern nicht nur das (klausur-)praktisch wichtige Leistungsstörungsrecht, sondern auch die Beendigung von Verträgen und ihre Folgen, das Schadensrecht sowie den Einbezug Dritter in das übliche Zweipersonenverhältnis. Das Allgemeine Schuldrecht bildet damit das Fundament insbesondere für die einzelnen Vertragstypen des Besonderen Teils, findet aber ebenso im Zusammenhang mit der übrigen Materie des BGB immer wieder Anwendung. Dieses Buch vermittelt einen Einstieg in den streckenweise nicht allzu einfachen Stoff und behandelt dabei alle wesentlichen Fragestellungen in angemessenem Umfang. Die 22 Kapitel bieten neben einer systematischen Darstellung des Stoffs über 80 Fälle mit vollständigen Lösungen sowie fast 300 Beispiele. In dieser Hinsicht verfolgt es dasselbe Konzept wie der „Allgemeine Teil des BGB“ desselben Autors, an den es auch inhaltlich anknüpft und mit dem es zahlreiche Verweise verbinden. Die dritte Auflage steht ganz im Zeichen der Reform des Verbraucherrechts. Das entsprechende Kapitel wurde komplett neu gefasst und erheblich erweitert. Dies nicht nur deshalb, weil die neuen Regelungen schlichtweg ausführlicher geworden sind, sondern auch, weil es sich bei dieser Materie in den nächsten Semestern höchstwahrscheinlich um besonders „attraktiven“ Prüfungsstoff handeln wird.