Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser/Die Urkunden Wilhelms von Holland: 1252-1256
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Der nun vorliegende zweite Teil der Urkunden Heinrich Raspes und Wilhelms von Holland umfaßt die Diplome Wilhelms von Holland vom Juni 1252 bis zum Jahr 1265 (Nr. 219–401), außerdem verlorene Urkunden und Briefe (Nr. 402–442), verbesserte Textfassungen und neue Texte (Nr. 115 und 160 bzw. 112a, 160a, 218a) vier Konsensakte Wilhelms (Nr. 443–446), zwei Stilübungen, einen Entwurf bzw. eine weitere Stilübung, eine Liste der neuzeitlichen Fälschungen auf den Namen Heinrich Raspes bzw. Wilhelms von Holland, Nachträge und Berichtigungen, eine archivalische Übersicht und eine Liste der Empfänger und Adressaten, die Register der Namen, Wörter und Sachen sowie Konkordanzen. Damit liegen nun die nicht weniger als ca. 400 Urkunden König Wilhelms von Holland vor, die seine politische Wirksamkeit in drei Phasen erkennen lassen: Die Anfangsphase, gekennzeichnet durch Schwierigkeiten bei der Übernahme des Herrscheramtes, läßt nur einen gelegentlichen Ausgriff über einen engen Radius hinaus erkennen; im ersten wichtigen Auftrieb, nach dem Tod Friedrichs II., trat er mit dem Grafen von Burgund und der Geistlichkeit im reichszugehörigen Arelat in nähere Beziehung; die dritte, zugleich bedeutsamste Phase, eingeleitet durch die sogenannte Braunschweiger Nachwahl, ist schließlich von einer ständig sich vermehrenden Anhängerschaft gekennzeichnet.