Die Angemessenheit der Eigenkapitalrendite im Rahmen der Anreizregulierung von Netzentgelten in der Energiewirtschaft
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Seit einigen Jahren besteht eine Kontroverse zwischen den Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur, und dem Bundeswirtschaftsministerium auf der einen Seite und den Netzbetreibern in der Elektrizitätswirtschaft wie in der Gaswirtschaft auf der anderen Seite, ob die Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ermöglichen. Die vielfältigen Anforderungen der ARegV zur Bemessung der normativ anerkannten Eigenkapitalbasis führen zu erheblichen Unterschieden zwischen der tatsächlichen und der rechtlich für die Ermittlung der Verzinsung maßgeblich Eigenkapitalbindung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich die normativen Vorhaben der ARegV für die Fixierung der Eigenkapitalbasis in leistungsorientierte und in rechtstrukturelle Elemente unterscheiden lassen, die für alle Netzbetreiber unabhängig von ihrer Unternehmensqualität gelten. Die vorgelegte Analyse geht den aufgeworfenen Problemen unter Berücksichtigung von hierzu vorgelegten wirtschaftswissenschaftlichen Analysen nach. Welche ökonomischen Auswirkungen die ARegV für die Eigenkapitalverzinsung hat, kann in erster Linie der Ökonom und nicht der Jurist beurteilen. Aufgabe der Rechtswissenschaften ist die Beantwortung der Frage, wie die wirtschaftswissenschaftlich ermittelten Ergebnisse juristisch zu bewerten sind, insbesondere ob sie den energie- und verfassungsrechtlichen Anforderungen sowie Grenzen entsprechen, die für eine staatliche Steuerung der Netzentgelte über Erlösobergrenzen gelten. Die Untersuchung gibt das Ergebnis eines Rechtsgutachtens wieder, das der Verfasser im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Berlin (BDEW) erstellt hat.