Im Dienste der Länder - im Interesse des Gesamtstaates
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In föderalistisch aufgebauten Staaten – wie Österreich – besteht zwischen den Staatsebenen ein besonders hoher Bedarf nach Koordination und Kooperation. Daher haben die neun österreichischen Länder schon bald nach der Gründung der Zweiten Republik eine „Verbindungsstelle der Bundesländer“ eingerichtet. Mit Schreiben vom 1. Mai 1951 informierte der Landeshauptmann von Niederösterreich, Johann Steinböck, die Bundesregierung über die übereinstimmenden Beschlüsse aller Landesregierungen zur Errichtung einer „Verbindungsstelle der Bundesländer“. Der niederösterreichische Landesamtsdirektor Dr. Vanura teilte seinen Amtskollegen in den Ländern ebenfalls am 1. Mai 1951 in einem Schreiben mit, dass die Verbindungsstelle „mit heutigem Tage ihre Tätigkeit aufgenommen“ hat. Die Verbindungsstelle hat sich seither zu einer Informationsdrehscheibe für die Länder und zum zentralen Sekretariat der Länderkonferenzen, etwa der Landeshauptleutekonferenz, entwickelt. In der von Andreas Rosner und Peter Bußjäger herausgegebenen Festschrift „Im Dienste der Länder – im Interesse des Gesamtstaates: 60 Jahre Verbindungsstelle der Bundesländer“ beleuchten die insgesamt 59 Autorinnen und Autoren verschiedene Aspekte der Arbeit der Verbindungsstelle im Besonderen, aber auch der Koordination im Bundesstaat im Allgemeinen.