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Reproduktionsmedizin und Gesetzgebung

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Die moderne Fortpflanzungsmedizin ermöglicht es, den Kinderwunsch vieler unfruchtbarer Paare zu verwirklichen. Im Rahmen von Sterilitätsbehandlungen stellen sich jedoch zahlreiche rechtliche Probleme, die es zu bewältigen gilt. Obwohl der deutsche Gesetzgeber mit dem Embryonenschutzgesetz aus dem Jahre 1991 einige wichtige Fragestellungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin geregelt hat, werden immer wieder Forderungen nach einem Fortpflanzungsmedizingesetz erhoben, welches die Fortpflanzungsmedizin möglichst umfassend regeln soll. Denn die Steuerungsreichweite des Embryonenschutzgesetzes ist sehr begrenzt. Es stellt vorwiegend missbräuchliche Fortpflanzungstechniken unter Strafe und möchte dem Schutz von Embryonen dienen. Reproduktionsmediziner sind jedoch mit viel weitergehenden Rechtsfragen konfrontiert: Wer darf überhaupt Maßnahmen assistierter Reproduktion in Anspruch nehmen (etwa auch alleinstehende Personen oder in einer homosexuellen Beziehung lebende Paare)? Welche Anforderungen sind an die Prozedur von Samenspenden zu stellen? Welche Qualitäts- und Sicherheitsstandards sind im Rahmen assistierter Reproduktionen zu beachten? Weshalb ist die weltweit immer mehr zum Standard werdende Praktik des elective Single-Embryo-Transfers nach überwiegender Ansicht in Deutschland verboten und sollte ein solches Verbot aufrechterhalten bleiben? Welche Folgeregelungen wären bei der Einführung dieser Behandlungsform zu treffen? Dies sind nur einige Fragestellungen, mit denen sich Roland Zimmermann in seiner Dissertation auseinandersetzt. Er stellt die in Wissenschaft und Rechtsprechung vertretenen Ansichten zu den reformbedürftigen Rechtsfragen dar und entwickelt daraus kohärente Leitlinien für ein umfassendes Gesetzgebungskonzept.

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