Der italienische Antisemitismus im Urteil des Nationalsozialismus 1933 - 1943
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Als Benito Mussolini 1938 in Italien antisemitische Gesetze erließ, sahen Zeitgenossen in ihnen entweder eine Kopie der „Nürnberger Gesetze“ oder interpretierten sie als Ergebnis außenpolitischen Zwangs. Diese Lesart war in der Nachkriegszeit noch lange präsent. Das Urteil des NS-Regimes über den Umgang des italienischen Bündnispartners mit Juden schwankte zwischen angemessen und zu milde. In den 1920er-Jahren war der Antisemitismus im faschistischen Italien noch latent. Dies änderte sich ab Mitte der 1930er-Jahre mit dem Erlass antisemitischer Gesetze und der Zunahme antisemitischer Ressentiments. In Berlin wurde diese Entwicklung begrüßt. Infolge der Radikalisierung der nationalsozialistischen Judenpolitik und der im Zweiten Weltkrieg entstandenen Spannungen im Verhältnis zum italienischen Verbündeten werteten die Nationalsozialisten dessen Antisemitismus erneut als zu zurückhaltend. Der Nachkriegsmythos vom „guten Italiener“ lässt sich damit hingegen nicht belegen.