Evaluierung ausgegliederter Rechtsträger
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Die von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe Konsolidierung erteilte über das Reformgremium Effizienz der Verwaltung dem Bundeskanzleramt den Auftrag zur Evaluierung von 40 ausgegliederten Rechtsträgern der österreichischen Verwaltung (Bund, Länder und Gemeinden). Die Evaluierung konzentriert sich insbesondere auf Kriterien zur Verbesserung der Steuerung des ausgegliederten Bereichs sowie auf Vorschläge zur Reduzierung des Budgetmittelbedarfs und entwickelt Vorschläge zum Rechtsrahmen, zum Beteiligungsmanagement, zur Gebarungsstruktur und zur Verbesserung verschiedener Kooperationsmöglichkeiten. Im Vergleich zu vorangegangenen Evaluierungen ausgegliederter Rechtsträger stellt der gebietskörperschaftsübergreifende Aspekt dieser Evaluierung ein Novum dar. Ein weiteres Charakteristikum ist, dass diese Studie keine Bewertung einzelner Rechtsträger zum Ziel hat, sondern die Gewinnung allgemeiner Erkenntnisse, auf deren Basis konkrete Empfehlungen entwickelt wurden.