Sonderband zur Frühjahrstagung 2011 - Schutzpolizei im Einsatz
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Am 19. April 2011 fand am Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Meiningen die Frühjahrstagung „Schutzpolizei im Einsatz – Praxisrelevante Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis“ statt. Experten aus Wissenschaft und Polizeipraxis referierten zu Themen des schutzpolizeiliches Einsatzalltages, in dem das Recht, wie der Rechtssoziologe Niklas Luhmann einmal formulierte, in Situationen des alltäglichen Lebens angewandt wird. Luhmann sprach auch davon, dass auf dieser konkreten Stufe der Rechtsanwendung ein milieubezogenes Kontaktverständnis bestehe, ohne weiter auszuarbeiten, dass das polizeiliche Handeln in elementarer Interaktion von Angesicht zu Angesicht immanent mit Risiken und Gefahren zu tun hat, weswegen Theoretiker in der Vergangenheit Dienstgruppen als Gefahrengemeinschaften bezeichneten, im Hinblick auf das polizeiliche Entscheiden aber durchaus auch von Risikogemeinschaften hätten sprechen können.
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Sonderband zur Frühjahrstagung 2011 - Schutzpolizei im Einsatz, Hans Peter Schmalzl
- Jazyk
- Rok vydání
- 2011
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Sonderband zur Frühjahrstagung 2011 - Schutzpolizei im Einsatz
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Hans Peter Schmalzl
- Vydavatel
- Verl. für Polizeiwiss.
- Rok vydání
- 2011
- ISBN10
- 3866761899
- ISBN13
- 9783866761896
- Série
- Schriftenreihe der Thüringer Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei : [...], Sonderband
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Am 19. April 2011 fand am Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Meiningen die Frühjahrstagung „Schutzpolizei im Einsatz – Praxisrelevante Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis“ statt. Experten aus Wissenschaft und Polizeipraxis referierten zu Themen des schutzpolizeiliches Einsatzalltages, in dem das Recht, wie der Rechtssoziologe Niklas Luhmann einmal formulierte, in Situationen des alltäglichen Lebens angewandt wird. Luhmann sprach auch davon, dass auf dieser konkreten Stufe der Rechtsanwendung ein milieubezogenes Kontaktverständnis bestehe, ohne weiter auszuarbeiten, dass das polizeiliche Handeln in elementarer Interaktion von Angesicht zu Angesicht immanent mit Risiken und Gefahren zu tun hat, weswegen Theoretiker in der Vergangenheit Dienstgruppen als Gefahrengemeinschaften bezeichneten, im Hinblick auf das polizeiliche Entscheiden aber durchaus auch von Risikogemeinschaften hätten sprechen können.