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Die Regelungen zur Leistungsortbestimmung sind ein zentraler Bestandteil des harmonisierten Mehrwertsteuerrechts der EU und bestimmen, welchem Staat bei grenzüberschreitenden Umsätzen die Besteuerungshoheit zusteht. Ziel ist es, internationale Doppel- oder doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden und durch geeignete Anknüpfungskriterien einen Ausgleich zwischen dem Verbrauchsortprinzip und administrativen Aspekten zu schaffen. Die umfassenden Neuregelungen zur Ortsbestimmung ab dem 01.01.2010 im Rahmen des Mehrwertsteuerpakets sind der Ausgangspunkt dieser Studie. Seither dienen die Ansässigkeit des Leistungserbringers im nichtkommerziellen Leistungsverkehr und die Ansässigkeit des Leistenden bei Leistungen an Unternehmer als Anknüpfungskriterien. Diese Kriterien werden kritisch untersucht, wobei die grundlegenden Prinzipien der Umsatzsteuer und deren Auswirkungen auf die Leistungsortbestimmungen auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene analysiert werden. Zudem wird die nationale Umsetzung auf ihre Vereinbarkeit mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie geprüft. Die Verfasserin kommt zu dem Schluss, dass eine Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf alle zwischenunternehmerischen Beziehungen und bestimmte Leistungen an Endverbraucher einen angemessenen Prinzipienausgleich schaffen kann.
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Ortsbestimmung von sonstigen Leistungen durch Anknüpfung an die Ansässigkeit von Leistungserbringer bzw. Leistungsempfänger, Stefanie Becker
- Jazyk
- Rok vydání
- 2011
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