Opferrechte des Tatzeugen
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Die vorliegende Arbeit schenkt Zeugen einer Straftat und ihrer dabei erlittenen psychischen Beeinträchtigung besondere Beachtung. Sie untersucht im Kern, unter welchen Voraussetzungen derart betroffene Personen (Sekundäropfer) eine Opferstellung im Sinne von Art. 1 Abs. 1 OHG erlangen. Die Arbeit skizziert im ersten Teil einleitend die verschiedenen Formen der Opferhilfe und den Anwendungsbereich des Opferhilfegesetzes, um im zweiten Teil die Anspruchsvoraussetzungen von Art. 1 OHG, insbesondere im Zusammenhang mit der (direkten) Opferstellung des Sekundäropfers, zu erarbeiten. In concreto geht es um den Kreis der anspruchsberechtigten Personen, um die Elemente des opferhilferechtlichen Straftatbegriffs sowie um die Integritätsverletzung. Vor diesem Hintergrund fokussiert der dritte Teil alsdann auf die psychischen Verletzungen des Sekundäropfers und unterzieht sie einer strafrechtlichen Qualifikation als Körperverletzung im Sinne von Art. 122 ff. StGB. Die abschliessende Zusammenfassung erlaubt dem Leser sodann einen raschen Zugriff auf die Problembereiche der vorliegenden Fragestellung und auf die entwickelten Ergebnisse der sich sowohl an die Wissenschaft als auch an die Praxis richtenden Arbeit.