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Finanzkontrolle und Staatsschuldenpolitik

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Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden befinden sich durchweg in einem desolaten Zustand. Die einseitige Verschuldungsentwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte begleitet von immer neuen Erfindungen der politischen Akteure zur Ausweitung ihres kreditären Handlungsspielraums provoziert die Frage nach der Effektivität jener Kontrollinstanzen, denen die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung obliegt: Der Rechnungshöfe. Dieser Frage widmet sich das Werk. Dargestellt werden zunächst die Kompetenzen und der Status der Rechnungshöfe sowie im Einzelnen strittige Fragen der Rechnungshofkontrolle. Sodann analysiert der Verfasser die Verschuldungsentwicklung in den Bundesländern. Sichtbar wird ein stetiges Wachstum der Schulden, ohne dass die ökonomischen Hintergründe des Finanzverfassungsrechts wie auch die staatsschuldenrechtlichen Kelen durchweg eine Beachtung auf politischer Ebene fanden. Im Anschluss hieran - im Hauptteil der Studi e- widmet sich der Verfasser einer Untersuchung, inwiefern die Beanstandungen der Rechnungshöfe beachtet wurden. Exemplarisch lässt sich anhand der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Saarland, Berlin und Bayern belegen, dass ein effektives Aufgreifen der unverbindlichen Monierungen auf schuldenniveaupolitischer Ebene grundsätzlich nicht erfolgte. Zwar haben die Rechnungshöfe dieser vier Länder seit den siebziger Jahren ihre Berichtstätigkeit im Bereich des Staatsschuldenwesens stetig erweitert und ergänzt. Indes reagierte die politische Ebene trotz dedizierter, in diesem Werk im Einzelnen ausgeführter Kritik an den verschiedensten Praktiken und Entwicklungen nicht oder aber mit augenwischerischen Methoden. Allein bei Hinzutreten weiterer Zwangsfaktoren wie etwa Haushaltsnotlagen oder verfassungsgerichtlichen Entscheidungen bestand eine Bereitschaft, sich mit der Kritik der Rechnungshöfe spezifisch auseinanderzusetzen. Ob die Föderalismusreform II angesichts der Verengung der schuldenrechtlichen Kelen eine generelle Zäsurwirkung herbeiführt, ist zweifelhaft, da die politischen Akteure auch in der Vergangenheit nicht vor mehr oder minder evidenten Verfassungsbrüchen zurückschreckten. Der abschließende Teil zeigt, dass eine Vielzahl von denkbaren Möglichkeiten zur Intensivierung der Rechnungshofkontrolle insbesondere de lege/constitutione ferenda bestehen.

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2012

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