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Die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

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Zum Werk Die bisherige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss reformiert werden. Die Geräteabgabe entspricht nicht mehr der rechtlichen und technischen Wirklichkeit. Das moderne Empfangsgerät ist nicht mehr raumgebunden und damit nicht mehr eindeutig einem Haushalt zurechenbar. Hörfunk und Fernsehen sind oft technisch gekoppelt. Das Empfangsgerät ist also ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt für die Abgabe geworden. Der Abgabetatbestand muss in Zukunft vielmehr auf den Nutzer abstellen. Die Vortragsveranstaltung des Instituts für Rundfunkrecht befasst sich in ihren Beiträgen ausführlich mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Reformierung der Finanzierung bringen wird. Herr Prof. Dr. Paul Kirchhof hat mit einem Gutachten für das neue Finanzierungssystem die entscheidenden Weichen gestellt. Herr Dr. Markus Höppener beurteilt den Vertrag aus Sicht der betroffenen Anstalten. Zu den Autoren Mit Beiträgen von Prof. Dr. Klaus Stern, Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln, Prof. Dr. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D., Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Universität Heidelberg, Dr. Markus Höppener, Justitiar Deutschlandradio, Dr. Angelica Schwall-Düren, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Jörg Geerlings, Rechtsanwalt, MdL und Wolfgang Hurnik, Vizepräsident des Rechnungshofs von Berlin. Zielgruppe Für Rechtsabteilungen des privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Landesmedienanstalten, Wissenschaft, Forschung und Lehre.

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