Urlaub vom Staat
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Urlaub in der DDR war im doppelten Wortsinne »Urlaub vom Staat«. Im Jahr 1947 rief der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund den »Feriendienst« ins Leben, um den Tourismus in das neue politische System einzubinden. Während die Bürger diese Einrichtung gern in Anspruch nahmen, setzten sie den politischen Ordnungsvorstellungen zugleich eigensinnige Interpretationen des Urlaubs entgegen, die oft im Gegensatz zu den staatlichen Vorgaben standen. Anhand bisher unveröffentlichter Quellen untersucht Christopher Görlich die spannungsreiche Geschichte des organisierten Tourismus in der SBZ/DDR und beschreibt den langen Aushandlungsprozess zwischen Bürgern und Staat, in dessen Verlauf sich die Vorstellung eines ›sozialistischen Urlaubs‹ als Utopie herausstellte.