Die Kindesentführung durch einen Elternteil im europäischen und internationalen Zivilprozessrecht
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Die wachsende Mobilität der Menschen über Staatsgrenzen hinweg führt dazu, dass immer mehr Kinder aus gemischt-nationalen Beziehungen geboren werden. Im Falle einer Trennung der Eltern kommt es zu besonderen Problemen menschlicher und rechtlicher Art, wenn ein Elternteil in sein Heimatland zurückkehrt und das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils mitnimmt. Die daraus entstehenden Rechtsfragen, insbesondere die internationale Zuständigkeit für das Sorgerechtsverfahren sowie die Möglichkeit, die Rückführung des Kindes zu erreichen, sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Analyse der Anwendungsbereiche und Regelungsmechanismen der Haager Übereinkommen und der europäischen Verordnungen, insbesondere des am 01.01.2011 in Deutschland in Kraft getretenen Haager Kinderschutzübereinkommens von 1996 und der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa) sowie deren Zusammenspiel mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980. Auch das anwendbare deutsche Verfahrensrecht, geregelt im IntFamRVG, wird dargestellt.