Gemeinschaftsrechtliche Infrastrukturverantwortung der Mitgliedstaaten im Rahmen des Wettbewerbs
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Mit dem Aufbau und Ausbau der transeuropäischen Netze sollen in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation grenzüberschreitende Netze in Europa entstehen, um den gemeinschaftlichen Binnenmarkt im Sinne des EG-Vertrags zu verstärken. Durch die Aufnahme dieses Zieles in den EG-Vertrag wurde die Hauptlast zur Errichtung dieser auch als europäische Infrastruktur zu bezeichnenden Netze den Mitgliedstaaten auferlegt. In dieser Arbeit thematisiert der Autor, welche Rahmenbedingungen die Mitgliedstaaten einhalten müssen bei der Erfüllung der ihnen auferlegten Aufgabe. Jeder staatliche Eingriff in die marktsensiblen Bereiche des Verkehrs, der Energie und der Telekommunikation beinhaltet die Gefahr einer Wettbewerbsbeeinträchtigung, insbesondere in Form von unzulässigen staatlichen Beihilfen. Daher geht der Autor in dieser Arbeit der Frage nach, ob und in welcher Form bei der Errichtung der transeuropäischen Infrastruktur beihilferelevante Begünstigungen vorkommen können und ob bzw. wie diese mit den EG-rechtlichen Vorschriften über mitgliedsstaatliche Beihilfen zu vereinbaren sind.