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Im heutigen deutschen und europäischen Arbeitsrecht gehört das Antidiskriminierungsrecht zu den zentralen Elementen. Die Entwicklung im Laufe der letzten dreißig Jahre war vor allem durch die Trennung einzelner Diskriminierungsgründe gekennzeichnet. Erst seit der Richtlinie 2000/78/EG und deren Umsetzung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im deutschen Recht konnte eine wesentlich umfangreichere Antidiskriminierungspolitik normiert werden. Die gesetzliche Regulierung enthält neben der Rasse und ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion und Weltanschauung, der Behinderung und der sexuellen Identität nunmehr auch das noch recht junge und umstrittene Verbot der Diskriminierung wegen Alters. Inzwischen konnte durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sowie auch des Bundesverfassungsgerichts ein erster Schlussstrich unter die bisherigen Debatten gezogen werden. Somit ist es möglich, sich mit Fragen der Ausgestaltung und Rechtsdurchsetzung des Verbots der Diskriminierung wegen Alters zu beschäftigen. Bei der Beantwortung kann ein rechtsvergleichender Blick auf die in anderen Staaten vorhandenen Normierungen helfen. Zu diesen Staaten gehört Australien, welches sich der Ausgestaltung der Einzelheiten dieses Diskriminierungsverbots bereits frühzeitig angenommen hat. Daher ist es lohnenswert, die australische Rechtslage für deutsche Leser zu erschließen.
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Das Verbot der Diskriminierung wegen Alters im australischen Recht, Daniel Welker
- Jazyk
- Rok vydání
- 2011
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Das Verbot der Diskriminierung wegen Alters im australischen Recht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Daniel Welker
- Vydavatel
- Lang
- Vydavatel
- 2011
- ISBN10
- 3631635419
- ISBN13
- 9783631635414
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Im heutigen deutschen und europäischen Arbeitsrecht gehört das Antidiskriminierungsrecht zu den zentralen Elementen. Die Entwicklung im Laufe der letzten dreißig Jahre war vor allem durch die Trennung einzelner Diskriminierungsgründe gekennzeichnet. Erst seit der Richtlinie 2000/78/EG und deren Umsetzung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im deutschen Recht konnte eine wesentlich umfangreichere Antidiskriminierungspolitik normiert werden. Die gesetzliche Regulierung enthält neben der Rasse und ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion und Weltanschauung, der Behinderung und der sexuellen Identität nunmehr auch das noch recht junge und umstrittene Verbot der Diskriminierung wegen Alters. Inzwischen konnte durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sowie auch des Bundesverfassungsgerichts ein erster Schlussstrich unter die bisherigen Debatten gezogen werden. Somit ist es möglich, sich mit Fragen der Ausgestaltung und Rechtsdurchsetzung des Verbots der Diskriminierung wegen Alters zu beschäftigen. Bei der Beantwortung kann ein rechtsvergleichender Blick auf die in anderen Staaten vorhandenen Normierungen helfen. Zu diesen Staaten gehört Australien, welches sich der Ausgestaltung der Einzelheiten dieses Diskriminierungsverbots bereits frühzeitig angenommen hat. Daher ist es lohnenswert, die australische Rechtslage für deutsche Leser zu erschließen.