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Tatsachen- und Informationsbeschaffung im Immaterialgüterrechtsprozess

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Die Dissertation „Tatsachen- und Informationsbeschaffung im Immaterialgüterrechtsprozess“ befasst sich mit den sphärenbedingten Schwierigkeiten der Beweis- und Informationsbeschaffung,, mit denen sich ein Schutzrechtsinhaber in Deutschland häufig in und insbesondere vor einem Verletzungsverfahren gegen einen vermeintlichen Verletzer konfrontiert sieht. Neben der Darstellung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Richtlinie 2004/48/EG) und ihrer Hintergründe und Ziele wird insbesondere die Frage des Umsetzungsbedarfs der Richtlinie in Deutschland sowie die Darstellung und Beurteilung der erfolgten Umsetzung der Richtlinie durch das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ behandelt. So werden unter Anderem der Vorlegungs- und Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB gemäß der BGH - Entscheidungen „Druckbalken“ und „Faxkarte“, das Verfahren gemäß der „Düsseldorfer Praxis“ sowie die durch das Umsetzungsgesetzt nunmehr spezialgesetzlich normierten Vorlegungs- und Besichtigungsansprüche umfassend dargestellt und beurteilt. Darüber hinaus setzt sich die Verfasserin mit den Auskunftsansprüchen im Immaterialgüterrechtsprozess und insoweit insbesondere mit dem Auskunftsanspruch gegen Internet-Service-Provider auseinander. Auch eine konsequentere Anwendung der Grundsätze der „sekundären Darlegungslast“ wird als weitere Möglichkeit, den Schutzrechtsinhaber bei einer sphärenbedingten Darlegungsnot zu unterstützen, untersucht. Alles in allem bietet die Arbeit einen umfassenden Überblick über die nunmehr geltende Rechtslage in Deutschland und ihre Entstehungsgeschichte, wobei jedoch auch auf die Unzulänglichkeiten der erfolgten Umsetzung und insoweit die Versäumnisse des Gesetzgebers eingegangen wird.

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2012, pevná

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