Insolvenzsicherung für die Sozialversicherung
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Beiträge zur Sozialversicherung der unselbständig Erwerbstätigen sind in der Regel von den Dienstgebern zu entrichten. Deren Insolvenz führt auf Seiten der beitragseinhebenden Krankenversicherungsträger zu einem Forderungsausfall, der bei der Finanzierung der zu erbringenden Leistungen fehlt. In Anknüpfung an die Entgeltsicherung der Arbeitnehmer für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers erhält die Sozialversicherung einen teilweisen Ersatz ihrer ausstehenden Forderungen, und zwar für die - Dienstnehmerbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung und für die - Beiträge gemäß dem BMSVG, die vom Dienstgeber zu tragen sind. Die relevanten gesetzlichen Regelungen geben bei weitem nicht auf alle auftretenden Problemstellungen konkrete Antworten. Hier setzt die Monografie an, sie bietet in systematischer Abfolge einen Überblick betreffend diesen komplexen Bereich unserer Rechtsordnung und stellt dabei Lösungsmöglichkeiten für bisher ungeklärte Aspekte vor.