Schadensermittlung und Schadensersatz bei Hardcore-Kartellen
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Verstöße gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts gehen regelmäßig mit einer Schädigung vor- oder nachgelagerter Wirtschaftsstufen einher. Die Urteile ‚Courage’ und ‚Manfredi’, intensive Bemühungen der EU-Kommission, die Rahmenbedingungen für die private Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Schadensersatzansprüche in den Mitgliedstaaten zu verbessern, sowie private Initiativen zur Durchsetzung privater Schadensersatzansprüche, insbesondere in Kartellfällen, haben in den Mitgliedstaaten eine Rechtsentwicklung angestoßen, die bis heute nicht zum Abschluss gekommen ist. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Studie das Ziel, Juristen und Ökonomen eine Anleitung zu geben, wie der Abnehmern eines Kartells entstandene Schaden in ökonomisch und juristisch tragfähiger Weise ermittelt werden kann. Der rechtliche Rahmen für die Geltendmachung von Kartellschadensersatz wird ebenso dargestellt wie die ökonomischen Methoden zur Schadensberechnung. Auf der Grundlage öffentlicher und privater Daten zu einem deutschen Zementkartell wird eine konkrete empirische Quantifizierung des entstandenen Schadens beispielhaft durchgeführt.