Die Kompetenzverteilung im Insolvenzverfahren einer Aktiengesellschaft
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Der Lebenszyklus einer Aktiengesellschaft beginnt mit ihrer Gründung. Das Hauptaugenmerk wird im Allgemeinen auf die werbende Gesellschaft gerichtet, die im Interesse ihrer Stakeholder am Markt tätig ist und im Regelfall auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Am Ende dieses Lebenszyklus steht nach der Idealvorstellung des Aktienrechts die geordnete Auflösung und Abwicklung mit vollständiger Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger und Verteilung des verbleibenden Vermögens der Gesellschaft an die Aktionäre. In der Insolvenzordnung ist entgegen wiederholten Anläufen und Fürsprechern in der Literatur kein eigenes Recht der Unternehmensinsolvenz zu finden und jene hält für die Aktiengesellschaft ebenfalls verschiedene Ausprägungen eines Insolvenzverfahrens bereit. Die Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf das Dasein der Gesellschaft und das Zusammenspiel von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung sind mitunter enorm. Im Gegensatz zu einer grundsätzlichen Aufgabenverteilung zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner bzw. Sachwalter und Schuldner hält die Insolvenzordnung keine detaillierten Regelungen für die innere Ordnung der insolventen Gesellschaft bereit. Das Werk beschäftigt sich mit den grundlegenden Fragen der Aufgabenteilung einer Aktiengesellschaft, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Einerseits wird die Kompetenzverteilung zwischen den Insolvenzorganen und der Gesellschaft als Schuldnerin, andererseits die Aufgabenverteilung im Binnenbereich der Aktiengesellschaft zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung beleuchtet. Es wird sowohl ein mögliches Regelinsolvenzverfahren als auch ein Verfahren in Eigenverwaltung und ein Insolvenzplanverfahren mit einbezogen. Die erarbeiteten Ergebnisse werden anhand einer Vielzahl von praxisnahen Beispielen erörtert und verifiziert.