Gefährliche Filme - gefährliche Zensur?
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Auf dem Weg zur Mündigkeit In der Frühzeit des Films, zu Beginn des 20. Jahrhunderts, wurde das neue Unterhaltungsmedium als Schmutz und Schund geschmäht. Diese Studie geht der Entstehung erster Vorschriften für Kinobetriebe in den Kantonen Luzern, Zürich und der Waadt nach, als Zensurparagrafen Filmvorführungen für Erwachsene einschränkten und in der Folge Filme von Kontrolleuren wegen Verletzung des sittlichen Empfindens verboten oder beschnitten wurden. Ergründet werden hier bürgerliche und religiöse Moralvorstellungen, womit Zensoren dauerhafte Dämme gegen Verrohung und Sittenzerfall errichten wollten. Zensurkommissionen gingen damit weit über jene Publikationsbeschränkungen hinaus, welche der Generalstab während des Zweiten Weltkrieges Presse, Radio und Film aus politischen Gründen auferlegte. Quervergleiche zwischen einzelnen Kantonen legen einerseits verschiedene Zensurmotive offen, anderseits dokumentieren Längsschnitte durch unterschiedliche Zensurregime den Wertewandel bis in die neuste Zeit, als mündige Bürgerinnen und Bürger in Volksabstimmungen die Zensur in den Kantonen Zürich und Luzern 1971 aufhoben und auch Filmvorführungen dem Strafrecht unterstellten.