Urheberrecht und kommunale Verwaltung
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Das Urheberrecht spielt in der kommunalen Praxis eine größere Rolle als gemeinhin angenommen wird. Kommunen nutzen urheberrechtlich geschützte Werke in großem Umfang: bei kommunalen Festen, Umzügen oder sonstigen Veranstaltungen, bei kulturellen Darbietungen in Schulen, Kindertagesstätten, kommunalen Altersheimen, Bibliotheken usw. In der Regel werden Werke der Musik oder der Literatur aufgeführt, die unter das Urheberrecht fallen. Das Urheberrecht ist nicht nur bei kommunalen Veranstaltungen zu beachten, sondern auch bei der Anfertigung von Kopien: Dürfen Kommunen einen Pressespiegel erstellen? Dürfen in der Kindertagesstätte, in der Musikschule, in der Volkshochschule oder im Unterricht Kopien verteilt werden? Auch Kunst im öffentlichen Raum genießt den Schutz des Urheberrechts genauso wie der Architekt eines Verwaltungsgebäudes sich darauf berufen kann. Das Buch „Verwaltung und Urheberrecht“ informiert über die Grundlagen des Urheberrechts, soweit es für die Kommunen von Relevanz ist. Dabei wird auch auf die Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort usw.) eingegangen, die für die kommunale Praxis eine große Rolle spielen. Weitere Kapitel beschäftigen sich u. a. mit den typischen Anwendungsfällen des Urheberrechts wie kommunale Musikdarbietungen, Nutzung urheberrechtlich geschützter Druckwerke, Urheberrecht und kommunale Bauten, Urheberrecht im öffentlichen Raum. Ergänzt werden die Ausführungen durch bestehende Verträge zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Verwertungsgesellschaften. Dr. Klaus Ritgen ist Referent beim Deutschen Landkreistag und dort u. a. für das Urheberrecht zuständig •