Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht
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Um die Bewertung von KMU für Zwecke der Erbschaftsteuer zu erleichtern hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Kapitalwertkalkül, das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß § 199 ff. BewG, entwickelt. Damit soll dem Steuerpflichtigen eine einfache Bewertung des Unternehmens ermög-licht werden. Wesentliche Vereinfachungen betreffen dabei sowohl den Zähler als auch den Nen-ner des Kapitalwertkalküls. So wird etwa die Zählergröße als durchschnittlicher Jahresertrag aus Vergangenheitsdaten abgeleitet. Im Nenner wird ebenfalls durch die Vorgabe des Risikozuschlages von 4,5 % eine pauschalierende Typisierung vorgenommen. Die verfasste Arbeit setzt sich daher zum Ziel, empirisch festzustellen, ob und inwieweit eine „richtige“ Bewertung durch das verein-fachte Ertragswertverfahren erreicht wird.