Migranten im Sozialstaat
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In einer nationalstaatlich organisierten Weltordnung ist die Gewährung sozialer Sicherheit ureigene Aufgabe der Nationalstaaten. Angesichts weltweiter Migration ist es jedoch fraglich, ob der Anspruch des Einzelnen auf soziale Inklusion tatsächlich noch länger als Ausdruck seiner Mitgliedschaft in einem territorial begrenzten Solidarverband verstanden werden kann. Constanze Janda sucht nach Wegen, soziale Sicherheit statt dessen als Menschenrecht - als das von der Staatsangehörigkeit unabhängige „Recht, Rechte zu haben“ (Hannah Ahrendt) - wahrzunehmen. Sie weist nach, wie stark Europa- und Völkerrecht die sozialrechtlichen Kompetenzen der Nationalstaaten beeinflussen. Vor diesem Hintergrund nimmt Constanze Janda eine Neubestimmung der Anknüpfungsmomente sozialer Sicherheit vor, die den Anforderungen einer mobilen, zunehmend global agierenden Gesellschaft gerecht werden.