Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen im Lichte der Grundrechte
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Sicherheit und Freiheit stehen in einem ambivalenten Verhältnis zueinander. Sicherheit kann Grundlage für Freiheit sein. Sicherheit im Übermaß vermag die Freiheit aber auch zu gefährden. Staatliche Sicherheitsbemühungen resultieren stets in dem Dilemma, eine möglichst umfassende Sicherheit bieten zu wollen, ohne die Freiheit des Einzelnen einschränken zu müssen. Seit den terroristischen Anschlägen des 11. September 2001 wird dieses Spannungsfeld im Bereich der Luftsicherheit besonders deutlich. Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus haben westliche Staaten ihre Luftsicherheitsvorkehrungen verschärft. Um potentielle Attentäter frühzeitig zu erkennen, wird im Luftverkehr eine große Anzahl von Passagieren und Personal Gegenstand der Überwachung und Kontrolle. Luftsicherheitsmaßnahmen entwickeln sich zunehmend von der Abwehr konkreter Gefahren hin zu einem Mittel der Prävention. Die individuelle und grundrechtlich verbürgte Freiheit der vielen Passagiere und Mitarbeiter tritt hierbei häufig zurück. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob und inwiefern Luftsicherheitsmaßnahmen mit den Grundrechten vereinbar sind. Anhand von vier Maßnahmen – der intelligenten Videoüberwachung, dem Einsatz von Körperscannern, der Übermittlung von Fluggastdaten sowie der Zuverlässigkeitsüberprüfung – wird das Verhältnis zwischen Luftsicherheit und Freiheit herausgearbeitet, bewertet und konkreten Lösungsansätzen zugeführt.