Konvergenz der medienpersönlichkeitsrechtlichen Rechtsbehelfe
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Veröffentlichungen von Presse, Rundfunk, Fernsehen und anderen Medien können die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers verletzen. Sucht man infolgedessen nach Rechtsnormen, welche diesen Bereich der Abgrenzung zwischen Meinungs- und Pressefreiheit und Individualrechtsschutz regeln, so offenbart sich einem ein weitläufiges und verstreutes Terrain von Regelungen, welche die Verfasserin in ihrer Arbeit näher betrachtet. Aufgrund der besonderen Gefahren für den Persönlichkeitsschutz, resultierend aus der voranschreitenden Kommerzialisierung von Medieninhalten und deren Verbreitung über die Landesgrenzen hinweg, werden auch die Rechtssysteme von England und Frankreich vergleichend untersucht. Ein besonderes Augenmerk wird beim Vergleich dieser Länder auf die gegebenenfalls schon erfolgte Konvergenz der medienpersönlichkeitsrechtlichen Rechtsbehelfe gerichtet. Im ersten Teil der Arbeit wird die Existenz eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts in den einzelnen Ländern untersucht und inwieweit dessen Schutz Beschränkungen erfährt. Mit den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schutzmechanismen in Deutschland, England und Frankreich befassen sich die darauffolgenden Abschnitte. Schlussendlich wird der Einfluss der EMRK in den verschiedenen Rechtsordnungen bewertet und verglichen sowie eine daraus resultierende Konvergenz untersucht.