Vom Störer zum Täter?
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Für sogenannte mittelbare Verletzer wie etwa Internetplattformen und Betreiber von WLAN-Netzwerken besteht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Haftung für Rechtsverletzungen, die durch Nutzer begangen werden. Bisher wurde deren Verantwortlichkeit einheitlich über das dogmatisch fragwürdige Institut der Störerhaftung gelöst. Im Jahr 2007 begründete der BGH eine Haftung im Bereich des Wettbewerbsrechts erstmals mithilfe des neuen Modells der sogenannten „Täterschaft aufgrund der Verletzung von Verkehrspflichten“. Die Untersuchung beleuchtet die dogmatischen Grundlagen dieses Haftungsmodells und dessen Eignung, eine Haftung des mittelbaren Verletzers auch im Urheber- und Markenrecht zu begründen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass auf diese Weise ein dogmatisch fundiertes einheitliches Konzept für die untersuchten Rechtsbereiche geschaffen werden kann, welches der Störerhaftung trotz abweichender Rechtsfolgen - wie etwa der Möglichkeit der Inanspruchnahme auf Schadensersatz - vorzuziehen ist.