Keine Generalamnestie
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Der Demjanjuk-Prozess hat es wieder gezeigt: Die strafrechtliche Ahndung von NS-Verbrechen in Deutschland ist nach wie vor ein Thema von höchster Aktualität. Andreas Eichmüller konzentriert sich in seiner Studie allerdings nicht nur auf die Tätigkeit der Gerichte und Ermittlungsbehörden in der frühen Bundesrepublik. Er zeichnet auch die politischen Weichenstellungen nach, beschreibt die heftigen öffentlichen Debatten und zieht eine klug abwägende Bilanz, die auf so breiter Basis noch nie gezogen worden ist und als definitiv bezeichnet werden kann. Das Ergebnis ist klar: Die Adenauer-Ära hat sich mit der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen schwer getan. Von einer generellen Verweigerungshaltung der Politik kann freilich ebenso wenig die Rede sein wie von einer völligen Untätigkeit der Justiz.