Beabsichtigte Sachübernahmen
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Als beabsichtigte Sachübernahmen werden bestimmte von einer Gesellschaft im Anschluss an eine Aufbringung von Gesellschaftskapital getätigte Rechtsgeschäfte bezeichnet, die schon im Zeitpunkt der Kapitalaufbringung geplant sind. Da der Gesetzgeber in diesen Geschäften eine besondere Gefährlichkeit für die ordentliche Kapitalaufbringung erblickt, unterstellt er sie spezifischen Schutzvorschriften. Die vorliegende St. Galler Dissertation unterzieht die Rechtslage zur beabsichtigten Sachübernahme einer kritischen Würdigung. Nach einleitenden Ausführungen zum Schweizer Kapitalschutzsystem und den dogmatischen Grundlagen der beabsichtigten Sachübernahme befasst sich die Arbeit systematisch und umfassend mit dem Tatbestand der beabsichtigten Sachübernahme. Dabei werden die wesentlichen Abgrenzungsfragen thematisiert, die sich aus der Sicht des Praktikers stellen. Als weiterer Schwerpunkt werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen sachübernahmespezifischen Rechtsfolgen aufgezeigt, ergänzt durch flankierende Schutzmechanismen ausserhalb des Sachübernahmerechts. Schliesslich werden die von der Rechtsprechung entwickelten Folgen einer Verletzung der Sachübernahmevorschriften kritisch analysiert. Aufgrund des unsicheren dogmatischen Fundaments und der zweifelhaften Wirkung dieser Rechtsprechung für die Schutzadressaten wird ein eigener Lösungsansatz erarbeitet, welcher dem Schutzgedanken des Instituts der beabsichtigten Sachübernahme eher entsprechen soll. Eine Würdigung der derzeit laufenden Revisionsbestrebungen sowie darüber hinausgehende Überlegungen de lege ferenda runden die Darstellung ab.