Philologie als Literatur- und Rechtswissenschaft
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Als die Wissenschaftsgeschichte der modernen Philologie beginnt, gibt es an deutschen Universitäten noch keine etablierten Nationalphilologien wie die Germanistik und die Romanistik, sehr wohl aber ein wachsendes akademisches Interesse an literarischen Texten und an Rechtsquellen. Die Erforschung römisch-lateinischer und deutschsprachiger Rechtsquellen in ihren historischen Kontexten führt im 18. Jahrhundert zur Teilung des Fachs Jurisprudenz: Es spaltet sich in Romanistik und Germanistik. Rund ein Jahrhundert später differenzieren sich die gleichnamigen philologischen Fächer aus. Dass in Literatur- und Rechtswissenschaft die Fächer Germanistik und Romanistik entstehen, ist Folge einer bislang kaum beachteten interdisziplinären Beziehung. Der Band zeigt exemplarisch die intensive Forschung zum Zusammenhang von Literatur, Sprache und Recht an den Universitäten und Akademien des 18. und 19. Jahrhunderts. Er beleuchtet die vergessene Vorgeschichte der gegenwärtigen Law-and-Literature-Bewegung und bietet einen neuen Beitrag zur Fachgeschichte von Germanistik, Romanistik und Jurisprudenz.