Regulierung von Auslandsunfällen
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Die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen, die sich im Ausland zugetragen haben, stellt Anwaltschaft wie Gerichte vor eine Vielzahl von Problemen: Anwälte müssen vorab entscheiden, ob der Schaden vor einem Gericht im Heimatland des Schädigers verhandelt werden soll, oder ob vor einem deutschen Gericht geklagt wird. Sie müssen prüfen, welche Schadenspositionen sie für Ihre Mandanten nach der Rechtsordnung des Unfalllandes überhaupt geltend machen können. Anders als bei Unfällen im Inland kann sich der Anwalt nicht auf die Kenntnis des Gerichts von der Rechtslage im Unfallland verlassen. Ihm kommen, selbst wenn er einen Kollegen aus dem Unfallland hinzuzieht, umfangreiche Kontrollpflichten zu. Zudem gilt es, bestehende Spielräume in Bezug auf das zuständige Gericht auszunutzen. Das neue Werk hilft, bei Auslandsunfällen Klagen vor einem deutschen Gericht erfolgreich einzuleiten und zu steuern. Der umfassende Verfahrensteil erläutert die prozessualen Voraussetzungen und stellt insbesondere die europarechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Regelungen für folgende Bereiche dar: Inlandsunfall mit ausländischen Fahrzeugen Inlandsunfall mit ausländischen Militärfahrzeugen Auslandsunfall mit inländischen Fahrzeugen Die Länderberichte zu den wichtigsten Nachbar- und Reiseländern geben Aufschluss über alle Schadenspositionen, die dort geltend gemacht werden können. Dabei sind sämtliche Länderberichte nach einem einheitlichen Schema aufgebaut, das alle in Deutschland üblichen Schadenspositionen umfasst. So erhält der Anwalt sichere Kenntnis darüber, ob die betreffende Schadensposition im Unfallland geltend gemacht werden kann. Zusätzlich enthält die Gliederung ggf. weitere Positionen, die im Unfallland – anders als im deutschen Recht – zusätzlich geltend gemacht werden können. Dargestellt sind folgende Länder: Belgien | Dänemark | Estland | Frankreich | Griechenland | Island | Italien | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Schweden | Schweiz | Spanien | Türkei Der Herausgeber RiAG a. D. Werner Bachmeier ist Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen im Verkehrsrecht. Er bildet zudem Rechtsanwälte und Richter im Bereich der Regulierung von Auslandsunfällen fort und ist Referent bei zahlreichen Fachtagungen. Die Autoren sind auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die im jeweiligen Land tätig sind und regelmäßig Mandanten bei grenzüberschreitenden Unfallregulierungsmandaten vertreten.