Juris PraxisKommentar SGB
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Das SGB X regelt das Sozialverwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. Das Sozialverwaltungsverfahren betrifft alle Bücher des SGB. Die Regelungen sind von hoher praktischer Relevanz, da sie die für die allgemeine Verwaltung geltenden Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) – trotz vielfältiger Parallelitäten – zum Teil deutlich modifizieren. Nicht selten wird das SGB X als „Grundgesetz des Verwaltungshandeln der Sozialleistungsträger“ bezeichnet. Die überragende Bedeutung des SGB X spiegelt sich in der umfangreichen Rechtsprechungsentwicklung wider: Ca. 10.700 Rechtsprechungsdokumente sind seit der Einführung des SGB X im Jahr 1980 in der juris Rechtsprechungsdatenbank nachgewiesen. Der juris PraxisKommentar SGB X berücksichtigt: die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum SGB X, aktuelle Gesetzesänderungen, z. B. die erst zum 01.01.2013 in Kraft tretenden Änderungen durch das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ vom 29.07.2009 (BGBl I 2009, 2258). Schwerpunkte stellen die Erläuterungen zu folgenden Themen dar: •Verfahrensgrundsätze, •Verwaltungsakte und deren Bestandskraft, •Sozialdatenschutz, •Bezüge zum materiellen Sozialrecht. Ein ausführliches Stichwortregister und ein einheitlicher, logischer Aufbau helfen, den Überblick zu behalten und schnell die Antwort auf alle Fragen zu finden.