Die verfassungsrechtliche Begrenzung der Staatsverschuldung
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Änderungen im Grundgesetz und in der Landesverfassung des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich der finanzverfassungsrechtlichen Regelungen durch die Föderalismusreform II. Die Regelungen der Staatsverschuldung in den Art. 109 und 115 GG vor der Reform werden beleuchtet, die Schwachstellen herausgearbeitet und die maßgeblichen Normen auf landesrechtlicher Ebene untersucht. Im Anschluss daran werden die Änderungen durch die Föderalismusreform II besprochen. Hierbei wird auf die Wirkungsweise der neuen Regelungen eingegangen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die neuen Regelungen zur Staatsverschuldung einen Fortschritt gegenüber den alten Regelungen darstellen und eine wirksame Begrenzung der Staatsverschuldung stattfindet.