Der Schutz der schwächeren Partei in der Mediation
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Mediation aktiviert und fördert die Selbstbestimmung im Konflikt nicht nur, sie setzt sie auch voraus. Anders als im Gerichtsverfahren entscheiden die Konfliktparteien in der Mediation selbst über die Lösung ihres Konflikts; anders als in einer herkömmlichen Verhandlung strukturiert ein Mediator dabei ihr Gespräch und unterstützt sie bei der Überwindung von Einigungshindernissen. Mit wachsender Verbreitung gelangt die Mediation allerdings zunehmend auch in Konfliktkonstellationen zum Einsatz, in denen die Verhandlungsmacht der Konfliktparteien strukturell ungleich verteilt ist. Je erheblicher das Verhandlungsmachtgefälle in der durch den Konfliktkontext geprägten Vertragsschlusssituation, desto engeschränkter sind die Verwirklichungsbedingungen für einen selbstbestimmt gestalteten Konfliktbearbeitungsprozess. In solchen Konstellationen besteht das Risiko, dass die schwächere Partei von der stärkeren übervorteilt wird. Felix Wendenburg widmet sich der Grundsatzfrage nach dem Umgang mit diesem Risiko.