Die qualifizierten Anleger im Kollektivanlagenrecht
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Das Kollektivanlagengesetz verfolgt ein differenziertes Anlegerschutzkonzept, indem es dem unterschiedlichen Schutzbedarf der verschiedenen Anlegerkategorien Rechnung trägt. Die stärker schutzbedürftigen Publikumsanleger geniessen einen uneingeschränkten Anlegerschutz, während den weniger schutzbedürftigen qualifizierten Anlegern ein reduzierter Schutz zur Verfügung steht. Diese Abhandlung ist dem Konzept des massgeschneiderten Anlegerschutzes für die qualifizierten Anleger im Kollektivanlagenrecht gewidmet. Konkretisiert wird der massgeschneiderte Schutz für die qualifizierte Anlegerschaft durch weniger restriktive regulatorische Anforderungen in Bezug auf die Finanzprodukte zum einen und den Vertrieb zum anderen. So stehen den qualifizierten Anlegern Finanzprodukte offen, deren Anlagestrategie den Investitionsvorstellungen der qualifizierten Anleger optimal entsprechen und die, beispielsweise wegen ihrer Komplexität, Illiquidität oder Intransparenz, den Publikumsanlegern verwehrt bleiben. Im Rahmen dieser Dissertation werden einerseits die regulatorischen Privilegien solcher Finanzprodukte für qualifizierte Anleger eingehend untersucht, andererseits wird das Privatplatzierungsregime beim Vertrieb ausschliesslich an qualifizierte Anleger analysiert.