Die Pensionen ab dem Jahr 2013
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AuszugDieses Buch ist primär für den Praktiker verfasst und soll vor allem jenen Personen, die infolge ihrer Funktion oder Beratertätigkeit zur Auskunftserteilung in Pensionsangelegenheiten herangezogen werden, die Arbeit erleichtern. Es wird aber auch jeder Interessierte hier wertvolle Hinweise finden. Das 2. Stabilitätsgesetz 2012 erhöht die für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer und die für eine Korridorpension benötigten Versicherungsjahre. Akademiker werden in Zukunft wählen müssen zwischen einem Schulzeiteneinkauf und einer späteren Inanspruchnahme der Korridorpension. Am stärksten werden ab Jänner 2013 sowohl ältere und gesundheitlich eingeschränkte Versicherte als auch deren Dienstgeber durch die Anhebung des Alters für den erweiterten Berufsschutz (meistens unter Tätigkeitsschutz bekannt) betroffen. Der erweiterte Berufsschutz ab Vollendung des 57. Lebensjahres gehört der Vergangenheit an. Mit 1. Jänner 2014 wird die Pensionsberechnung der Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren wurden, schon wieder geändert. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Parallelrechnung mehr. Die bis 31. Dezember 2013 erworbenen Anwartschaften werden als Kontoerstgutschrift in das Pensionskonto aufgenommen. Für die Berechnung der Kontoerstgutschrift wurde ein ausgeklügeltes Regelwerk ersonnen: Ausgangsbetrag (dabei höhere Aufwertungsfaktoren und eine bessere Honorierung der Kindererziehungsmonate), Vergleichsbetrag, Gewinndeckelung, Verlustdeckelung. Ein Feuerwerk an komplizierten Bestimmungen! Soll – sofern möglich – die Pension noch im Jahr 2013 beansprucht werden oder kann man unbekümmert zuwarten? Wie sieht es mit dem Abschlag für Langzeitversicherte im Jahr 2014 aus? Die unterschiedlichen Bestimmungen der Pensionsberechnung (geltendes Recht, Vergleichspension, Pensionskonto, Parallelrechnung, Kontoerstgutschrift) werden in diesem Buch verständlich dargestellt. Zahlreiche Tabellen und Übersichten sollen die Orientierung in dieser immer kompexeren Materie erleichtern. Die in den Fußnoten angegebenen Gesetzesbestimmungen (ASVG, GSVG, BSVG) unter Angabe des Zeitpunkts der jeweiligen Fassung helfen dem Fachmann, sich durch den Dschungel der aufgehobenen, inzwischen anders lautenden, aber dennoch weiterhin anzuwendenden Bestimmungen hindurchzukämpfen. Wien, im Jänner 2013 Die Autorin