Naturrecht und Staat in der Neuzeit
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Das säkularisierte Naturrecht der Neuzeit hat staatliche Herrschaft nicht nur theoretisch legitimiert, sondern auch die Grundlagen für ihre Begrenzung aufgezeigt. Als wichtigste Leistungen des Naturrechts gelten u. a. die Neubegründung des frühneuzeitlichen und modernen Staates durch eine rationale Staatsvertragslehre und die Ausbildung einer Theorie von Freiheits- und Menschenrechten. Während in der Vergangenheit das Ende der Naturrechtsepoche mit dem Entstehen der sog. Naturrechtskodifikationen, der Philosophie Kants oder der Historischen Rechtsschule in Verbindung gebracht wurde, geht die rechtshistorische Forschung heute davon aus, dass sich um 1800 lediglich Inhalt und Ziele des Naturrechts änderten. Die Fülle naturrechtlich-rechtsphilosophischer Schriften und die nahezu unveränderte Verankerung als Lehrfach an den Universitäten belegt, dass naturrechtliches Denken auch im 19. Jahrhundert fortwirkte. Diethelm Klippel hat durch seine Forschungen maßgeblich zu diesen Erkenntnissen beigetragen. Der Band würdigt die Leistungen des Bayreuther Rechtshistorikers anhand von Beiträgen zahlreicher Kollegen und Weggefährten, die sich dem Naturrecht und seiner Wirkungsgeschichte bis ins 20. Jahrhundert widmen.