Anonymität für user-generated Content?
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Die Arbeit liefert Auslegungsdeterminanten für wesentliche Grenzbegriffe des Informationsrechts wie entgeltlich, journalistisch-redaktionell oder persönlich-familiär oder den des Informations- und Kommunikationsdienstes. Diese Merkmale entscheiden in §§ 5 TMG, 55 RStV über die Pflicht von Telemedienanbietern, ihre Identität zu offenbaren. Unter Druck geraten sie durch die zunehmende Auflösung von Kommunikationsrollen angesichts des Phänomens User-Generated Content. Dessen Urzustand – die Anonymität bzw. Pseudonymität – genießt, wie die Studie aufzeigt, grundrechtlichen Schutz. Die mit der digitalen „Impressumspflicht“ verfolgten Ziele werden somit Gegenstand eines zunächst ergebnisoffenen verfassungsrechtlichen Abwägungsvorgangs. Mit ihrer rechtlichen Analyse stellt die Arbeit eine Grundlage bereit, auf der die von staatlicher wie von Unternehmensseite bereits engagiert geführte Diskussion um anonyme Nutzerbeiträge im Internet sinnvoll fortgesetzt werden kann.