Begriff und Konzept der Integration im Aufenthaltsgesetz
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Die „Integration von Ausländern“ gilt vielen Politikern und Sozialwissenschaftlern seit Jahren als hoch aktuelle, aber tief umstrittene Fragestellung. Juristen haben sich mit der Thematik bislang kaum befasst. Dabei ist „Integration“ seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1.1.2005 zu einem zentralen Begriff des Ausländerrechts geworden. Von seiner Interpretation hängt es beispielsweise ab, ob in Deutschland lebenden Ausländern der Aufenthalt oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet werden darf. Der Verfasser versucht durch die Anwendung juristischer Auslegungsmethoden und unter Heranziehung einschlägiger soziologischer Theorien den Integrationsbegriff und das integrationspolitische Konzept des Aufenthaltsgesetzes zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten.