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Das österreichische Glücksspielmonopol

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„Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist [.] dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol).“ Diese in § 3 GSpG verankerte Bestimmung ist die wohl zentralste Norm des gesamten Glücksspielrechts und Ausgangspunkt zahlreicher ungeklärter Fragestellungen, die nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Novellierungen des geltenden Glücksspielgesetzes aktuelle Bedeutung erlangten. Das nur schwer einzudämmende illegale Automatenglücksspiel, der florierende Online-Glücksspielmarkt, die monopolkritische Rechtsprechung des EuGH, der sogenannte „Korruptions-Untersuchungsausschuss“ sowie die Neuvergabe der bestehenden Glücksspielkonzessionen sorgen für zusätzliche Brisanz. Aufgrund der Vielzahl nebeneinander existierender Normen aus den verschiedensten Rechtsbereichen ist das österreichische Glücksspielrecht von einer besonderen Komplexität geprägt, die nicht nur in der Theorie für Diskussionen sorgt, sondern auch die Praxis in zunehmenden Maß beschäftigt. Dieses Werk beleuchtet kritisch einzelne Facetten dieses interdisziplinären Wechselspiels und leistet damit einen Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs sowie zum politischen Evaluierungsprozess auf Gesetzesebene.

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2013

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