Grundlagen und Dogmatik des gesamten Strafrechtssystems
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Wolfgang Frisch vollendet am 16. Mai 2013 sein 70. Lebensjahr. Schüler, Kollegen und Freunde möchten durch die Festschrift dem zu Ehrenden ihre wissenschaftliche Verbundenheit und Hochachtung für sein bisheriges Werk zum Ausdruck bringen und ihm gutes Gelingen für sein zukünftiges Schaffen wünschen. Das strafrechtswissenschaftliche Œuvre des Jubilars ist weit gespannt: Angefangen von den rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen über zahlreiche Detailfragen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts bis hin zu den prozessualen und schließlich den rechtsvergleichenden Facetten der Thematik deckt es erstaunlich viele Bereiche ab. Dennoch sind alle seine Arbeiten durch eine kaum zu übertreffende Gründlichkeit gekennzeichnet. Neue Einsichten werden nicht einfach punktuell verfochten, sondern stets sorgfältig abgesichert und eingebettet in bewahrenswert-bewährte Konzepte. Dabei wird das angestrebte stimmige Gesamtsystem niemals aus den Augen verloren. Das ist gesamte Strafrechtswissenschaft par excellence, der eine wegweisende systematische, dogmatische und theoretisch-philosophische Kraft zukommt. Auch als akademischer Lehrer und Fachkollege verdient Wolfgang Frisch den größten Respekt. Er beeindruckt vor allem durch die profunde Sachkenntnis sowie die Klarheit und Überzeugungskraft der Gedankenführung. Ganz im Sinne der »Einheit von Forschung und Lehre« ist nicht zuletzt für die Studierenden nur das Beste gut genug. Seine Diskussionsfreude lässt – über die Fachgrenzen hinweg – Erkenntnisgewinn zum spannenden geistigen Abenteuer werden. Bei aller Hartnäckigkeit in der Bearbeitung fachspezifischer Probleme ist er in seinem Auftreten als Lehrer und Kollege stets offen und verständnisvoll, begleitet von ausgeprägter Hilfsbereitschaft und freundlich-warmherzigem Umgang. Die Festschrift ist ein Spiegel des hervorragenden wissenschaftlichen Werkes des Jubilars und zugleich eine Bestandsaufnahme der wesentlichen Grundlagen und der Dogmatik unseres gesamten gegenwärtigen Strafrechtssystems, verbunden mit richtungsweisenden Ausblicken auf dessen zukünftige – auch länderübergreifende – Gestalt.