Welcher Sozialstaat?
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Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein „sozialer“ Staat. Das hierdurch eingeführte Sozialstaatsprinzip hat sich als vergleichsweise offene und ideologieanfällige Verfassungsnorm erwiesen. John Philipp Thurn untersucht die Auseinandersetzungen um den Sozialstaat, wie sie in der bundesdeutschen Staatsrechtslehre zwischen 1949 und 1990 geführt wurden. Er macht die Entstehungsbedingungen rechtswissenschaftlicher Positionen deutlich, die heute angesichts des Umbaus des Wohlfahrtsstaats, nicht zuletzt unter Vorzeichen von Globalisierung und Europäisierung, vor neuen Herausforderungen stehen. Die Analyse der Sozialstaatsdebatten klärt auf über unterschiedliche Denkweisen im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik. Sie zeichnet damit zugleich die allgemeinen Entwicklungswege des Öffentlichen Rechts der „Bonner Republik“ nach.