Die deliktische Haftung für fremdes Verhalten im französischen und deutschen Recht
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Unter welchen Voraussetzungen muss eine Person für das schädigende Verhalten einer anderen Person gegenüber dem Geschädigten einstehen? Es werden zwei Fallgruppen näher beleuchtet: Die Haftung von Betreuungspersonen für Kinder und Behinderte und die Haftung von Organisationen für ihre Mitglieder. Während in Frankreich seit dem Blieck-Urteil aus dem Jahr 1991 die Haftung durch die Cour de cassation als verschuldensunabhängige, objektive Einstandspflicht ausgestaltet ist, sieht das deutsche Recht eine Haftung für vermutetes Verschulden vor. Annette Albrecht arbeitet die Rechtsprechung in beiden Rechtsordnungen auf und vergleicht diese. Dabei beleuchtet sie auch Reformvorhaben in beiden Ländern und behandelt die bisherigen Bemühungen um ein einheitliches europäisches Haftungsrecht. Sie schließt mit einer dogmatischen und rechtspolitischen Bewertung der vorhandenen Lösungsansätze, die auch die Versicherbarkeit von Schäden berücksichtigt.