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Rechtsschutzmöglichkeiten kommunaler Subjekte in Russland und Deutschland

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Ausreichende und funktionierende Rechtsschutzmöglichkeiten sind unerlässliche Bedingungen für die Stabilität und die Entwicklung eines demokratischen Systems. Neben den Rechtsschutzmöglichkeiten der Individuen geben auch die Möglichkeiten der jeweils untersten Verwaltungseinheiten, ihre Rechtspositionen gegenüber den höheren Verwaltungseinheiten gerichtlich durchzusetzen, Auskunft darüber, ob ein politisches System rechtsstaatlich und demokratisch funktioniert. Auch auf dem Schauplatz kommunaler Verwaltung entscheidet sich das Schicksal einer Demokratie. Um die einzelnen Rechtsschutzmöglichkeiten miteinander vergleichen zu können, wird zunächst die Rechtsstellung kommunaler Subjekte in Russland und Deutschland in der jeweiligen Verfassungsordnung skizziert (Abschnitt B) und sodann die Verortung der Rechtsschutzmöglichkeiten kommunaler Rechtssubjekte im jeweiligen Gerichtssystem umrissen (Abschnitt C). Dadurch sollen die Unterschiede zwischen Russland und Deutschland, die sich aus der unterschiedlichen Rechtsstellung kommunaler Rechtssubjekte einerseits und dem Funktionsmechanismus des Gerichtssystems andererseits für die kommunalen Rechtsschutzmöglichkeiten ergeben, verdeutlicht werden. Während das Thema in Deutschland zu den rechtswissenschaftlichen Standardthemen gehört, in einer Vielzahl von verfassungs- und verwaltungsprozessualen Arbeiten behandelt wird und fest in die juristische Ausbildung integriert ist, ist das Thema in der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre in Russland noch weitestgehend unentdeckt und unbearbeitet. Zu der Fülle der in Deutschland vorhandenen verfassungs- und verwaltungsprozessualen Literatur, gibt es in Russland kein Pendant. Das liegt vor allem daran, dass es für den Verwaltungsprozess und für das Verwaltungsverfahren in Russland nach wie vor keine selbstständigen föderalen Gesetze gibt, die der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung und den deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder entsprechen würden. Das ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass in Russland eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit fehlt.

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