Prüfen in der Rechtswissenschaft
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Das Studium der Rechtswissenschaft in den Staatsexamensstudiengängen ist stark durch Prüfungen geprägt. Studierende müssen eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbringen, die erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen der Fakultäten binden. Dabei bildet die Lösung von Rechtsfällen in Klausuren und Hausarbeiten das vorherrschende Aufgabenformat. Die starke Orientierung an der ersten juristischen Prüfung ist zudem ein Paradebeispiel dafür, wie Prüfungen Lehre und Studierverhalten dominieren. Trotz dieser überragenden Bedeutung von Prüfungen sind erhebliche Forschungsdefizite hinsichtlich dieses Themas zu verzeichnen. Der vierte Band der „Schriften zur rechtswissenschaftlichen Didaktik“ nimmt vor diesem Hintergrund Prüfungen in der Rechtswissenschaft in den Blick. Er versammelt ausgewählte Beiträge, die im Rahmen der dritten Jahrestagung des Zentrums für rechtswissenschaftliche Fachdidaktik der Universität Hamburg im März 2012 entstanden. Die Beiträge thematisieren u. a. hochschuldidaktische und hochschulrechtliche Anforderungen an Prüfungen, verschiedene Prüfungsformen und deren Sozialisationswirkung. Ein Schwerpunkt des Bandes ist der wechselseitige Bezug von Lehren, Lernen und Prüfen. Mit Beiträgen von: Daniel Bauer | Anja Böning | Judith Brockmann | Martin R. Fischer | Anja Görlitz | Constanze Gütz | Bernadette Hauser | Matthias Holzer | Johanna Huber | Stefanie Kemme | Urs Kramer | Heike Krüger | Arne Pilniok | Oliver Reis | Tilman Repgen | Rolf Sethe | Hans-Heinrich Trute