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Das Mietrechtsänderungsgesetz zielt darauf ab, ein modernes Mietrecht zu schaffen, das Klimaschutz fördert und die Vorteile sowie Lasten fair zwischen Vermietern und Mietern verteilt. Dazu gehört die kostenneutrale Umstellung auf Wärmecontracting und Anreize zur energetischen Sanierung. Zudem sollen Maßnahmen gegen Mietnomaden ergriffen und der Mieterschutz bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen gestärkt werden. Einige umstrittene Neuerungen sind der zeitweilige Ausschluss des Minderungsrechts für Bauarbeiten und die angestrebte Kostenneutralität bei der Wärmelieferung durch gewinnorientierte Dritte. Die Änderungen stützen sich im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die ausführlich und meist unkritisch dargestellt wird, wobei Aktenzeichen und Fundstellen angegeben sind, um lange Verweise zu vermeiden. Eine umfassende Reform des Mietrechts, die über die obergerichtliche Rechtsprechung hinausgeht, steht jedoch noch aus. Bereits bei der Mietrechtsreform von 2001 wurden grundlegende Regelungen, wie zu Schönheitsreparaturen, vermisst, und der Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen blieb unberücksichtigt. Dies gilt auch für das aktuelle Mietrechtsänderungsgesetz, was möglicherweise unvermeidlich ist.
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Das neue Mietrecht, Rudolf Beuermann
- Jazyk
- Rok vydání
- 2001
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