Designgesetz
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Designrecht nach europäischem Standard Zum Werk Das reformierte deutsche Designrecht bietet, nach europäischem Vorbild, Schutz für Muster und Modelle. Seitdem ist der Schutz äußerer Erscheinungsbilder leichter als bisher möglich. Durch die jüngste Novellierung des früheren Geschmacksmustergesetzes, das nun Designgesetz heißt, wurde ein Nichtigkeitsverfahren in Designsachen eingeführt. Dieser bewährte, von zwei anerkannten Experten verfasste Kommentar berücksichtigt in seinen Erläuterungen auch das europäische Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht. Praktiker auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, auch Nichtjuristen, finden in diesem Standardwerk Antwort auf alle Zweifelsfragen zum neuen Recht. Im Anhang sind neben einem Entscheidungsregister zum Designrecht einige, für die musterrechtliche Praxis, unentbehrliche Texte abgedruckt, so das Schriftzeichengesetz und die Geschmacksmusterverordnung (künftig: Designverordnung). Vorteile auf einen Blick - Berücksichtigung des europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts - Entscheidungsregister - mit Schriftzeichengesetz und Designverordnung Zur Neuauflage Die nochmals erweiterte Neuauflage berücksichtigt unter vielem anderen: - das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz, - das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie - die fortschreitende Europäisierung des Designrechts im Licht der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung und der zur dieser ergangenen Judikatur. Zu den Autoren Dr. Helmut Eichmann, Rechtsanwalt in München und Vorsitzender des Fachausschusses für Geschmacksmusterrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Marcus Kühne leitet das für Geschmacksmustersachen zuständige Referat beim DPMA, Außenstelle Jena und wurde im Gesetzgebungsverfahren als Experte angehört. Beide Autoren sind durch diverse Veröffentlichungen zum gewerblichen Rechtsschutz bekannt. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Design-Agenturen, Unternehmen und deren Berater, Gerichte, Rechtspfleger.