Personale Gleichheit
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Das geltende Recht kennt zahlreiche Gleichbehandlungspflichten und Diskriminierungsverbote privater Akteure. Sie werden traditionell als „Ausnahmen“ verstanden, mit denen die Privatautonomie unangemessen einschränkt werde. Der Autor hinterfragt die historischen, vergleichenden und theoretischen Annahmen dieser Konzeption und plädiert für einen neuen Ansatz, der auf der sozialen Erwartung privater Akteure beruht, nicht ohne sachliche Gründe ungleich zu behandeln. Das Recht schützt diese Erwartung, indem der von einer Ungleichbehandlung betroffene Akteur vom anderen eine Rechtfertigung verlangen kann. Damit löst sich das Modell von abstrakten Prinzipienkollisionen und verortet den Konflikt in den jeweils unterschiedlichen Kontexten der betroffenen Autonomiebereiche. Mit der Auslegung der Gleichbehandlung wird diese methodisch so strukturiert, dass die jeweiligen Auswirkungen der Ungleichbehandlung vom Betroffenen sichtbar gemacht werden können. Beiden Parteien steht erst dann die Möglichkeit offen, die Ungleichbehandlung und ihre Rechtfertigungsgründe in einem rechtlichen Diskurs zu thematisieren. Zentraler Baustein der Neukonzeption ist ein situationsadäquates Rechtfertigungskontinuum, dessen Spanne von den auf „Null“ reduzierten Rechtfertigungsanforderungen bis zu den auf „Null“ reduzierten Rechtfertigungsgründen reicht.